Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen
Sie können sich bei uns über die Fördermöglichkeiten informieren und finden Kontaktdaten, um eine entsprechende Förderung zu beantragen.
Pauschalförderung:
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können eine Förderung für selbsthilfebezogene Aufgaben durch die gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der regelmäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Zur Unterstützung beim Ausfüllen gibt es ein Merkblatt mit Ausfüllhilfe.
Die zweckmäßige Verwendung der Fördermittel ist bis spätestens zum Folgeantrag abzugeben.
Die Förderung der Selbsthilfe ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Krankenkassen in Baden-Württemberg.
Anträge müssen bis 31.3. von den gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen beim Heidelberger Selbsthilfebüro eingereicht werden.
Neue Selbsthilfegruppen, können bis 31. Oktober eine Anschubfinanzierung (bis 500€) beantragen.
Im Heidelberger Selbsthilfebüro erhalten Sie Beratung rund um die Selbsthilfeförderung. Nur nach Terminabsprache möglich.
Ansprechpartnerin: Jana Fritz
Heidelberger Selbsthilfebüro
Alte Eppelheimer Str. 40/1
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 184290
Fax: 06221 161331
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.selbsthilfe-heidelberg.de
Downloads zur Pauschalförderung:Leitfaden zur Selbsthilfeförderung1.75 MB
Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung nach § 20h SGB V (Pauschalförderung)
Projektförderung der örtlichen Krankenkassen
Projektanträge können über das ganze Jahr gestellt werden. Gefördert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten, die zielorientiert ausgerichtet sind. Diese sollen über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sein.
Die Anträge auf Projektförderung kann bei den Krankenkassen Ihrer Wahl gestellt werden. Diese entscheiden dann über die Unterstützung eines Projekts und über die Höhe der Förderung.
Ein Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und wird direkt an die jeweiligen Krankenkassen geschickt.